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Das Erbrecht gehört zu den sensibelsten Rechtsgebieten überhaupt. In keinem anderen Bereich spielen Familienverhältnisse, Vermögenssituationen, berufliches Umfeld und persönliche Vorstellungen eine derart große Rolle. Um die vielschichtigen Bereiche in einem erbrechtlichen Fall zu durchleuchten, werden Einfühlungsvermögen als auch Sachlichkeit und ein Überblick über das „Große und Ganze“ benötigt. Diese Voraussetzungen bringe ich durch meine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Erb- und Grundstücksrechts mit. Hinzu kommen Spezialkenntnisse zu den einzelnen erbrechtlichen Themen und angrenzenden Rechtsgebieten. Ich helfe Ihnen, Sie aus schwierigen Konflikt- und Familiensituationen zu befreien, die mit einem Erbfall einhergehen können. Zugleich begleite ich Ihre Vorhaben im Umgang mit Ihrem Vermögen vor Eintritt eines Erbfalls.
Nachlassplanung (Testament, Erbverträge, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Abänderung und Ergänzung von letztwilligen Verfügungen)
Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten
Begleitung von Betriebsübergaben an Nachfolger
Begleitung von lebzeitigen Zuwendungen (Schenkung von Immobilien
u. ä.)
Prüfung von Erbverzichten
Begleitung bei der Erstellung von Eheverträgen zur erbrechtlichen Optimierung
(Güterstandsschaukel)
Vertretung in Erbscheinsverfahren
Abwicklung eines Erbfalls
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Miterben bei der Erbauseinandersetzung
Beratung und Begleitung bei Erbausschlagung und haftungsbegrenzenden
Maßnahmen
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Vertretung in Teilungsversteigerungsverfahren
Vertretung und Beratung bei erbrechtlichen Angelegenheiten mit
Auslandsbezug
Vertrauen ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Ihr Fall ist schwierig? Gern verschaffe ich mir einen Überblick und erarbeite Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer Interessen. Durch meine Praxiserfahrungen und alljährlichen Fort- und Weiterbildungen bin ich in der Lage, komplexe Sachverhalte und komplizierte Familienverhältnisse gründlich herauszuarbeiten. Auch Grundstücksangelegenheiten sind Teilbereiche meiner anwaltlichen Tätigkeit. Die Themen sind vielfältig und selten einfach gelagert. Ansprüche aus Grundpfandrechten, unrichtige Grundbücher und Wohnungsrechte sind nur einige Beispiele für diesen Bereich.
„Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.“
Antoine de Saint-Exupéry